Bürgerinformation
Müllabfuhrkalender 2019
Meldeamt
Hundehaltung
Das Halten eines über drei Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer Abgabe nach Maßgabe der Abgabenordnung.
Die Hundeabgabe beträgt 60 Euro pro Jahr für einen Hund, 90 Euro für den zweiten und 100 Euro für jeden weiteren Hund.
Abgabenbegünstigungen für Wach-, Berufs- und Jagdhunde, sowie für Zuchtzwecke und Hunde mit Begleithundeprüfung sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diesbezügliche Anträge sind bis spätestens 28. Februar an das Gemeindeamt Sölk zu stellen.